Chancengleichheit und Diversität
Das ZfL versteht die Verwirklichung von Chancengleichheit als ein zentrales Leitprinzip seiner Organisations- und Personalentwicklung sowie als Aufgabe der Institutsleitung. Es unterstützt die Ziele der Leibniz-Gemeinschaft zur Chancengleichheit und Diversität und tritt Diskriminierung und Benachteiligung etwa aufgrund ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität gemäß Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entschieden entgegen. Für das ZfL gelten die Gleichstellungsstandards der Leibniz-Gemeinschaft sowie die Ausführungsvereinbarung zum GWK-Abkommen über die Gleichstellung von Frauen und Männern bei der gemeinsamen Forschungsförderung (AV-Glei). Es wirkt aktiv auf die Gleichstellung von Frauen und Männern gemäß Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz (GG) und Landesgleichstellungsgesetz (LGG) Berlin hin. Dazu gehören der Abbau bestehender Benachteiligung und die kontinuierliche Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf, Privatleben und Familie aller Beschäftigten. Die Umsetzung des Leitprinzips der Chancengleichheit und Diversität schließt eine gender- und diversitätssensible Arbeits- und Organisationskultur des Instituts und den respektvollen Umgang im Arbeitsalltag und in der Kommunikation mit ein.
Die Gleichstellungsbeauftragte berät Institutsleitung und Beschäftigte in Fragen der Geschlechtergerechtigkeit, Chancengleichheit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf und achtet darauf, dass ein gender- und diversitätssensibler Umgang auf allen Ebenen gesichert ist. Sie ist, neben den Ombudspersonen, vertrauliche Ansprechpartnerin der Institutsangehörigen bei sexualisierter Diskriminierung, sexueller Belästigung oder Mobbing am Arbeitsplatz.
Zertifikat zum audit berufundfamilie
Das ZfL erhielt 2022 erstmals für die strategische Gestaltung seiner familien- und lebensphasenbewussten Personalpolitik das Zertifikat zum audit berufundfamilie. Das Zertifikat, das als Qualitätssiegel für eine betriebliche Vereinbarkeitspolitik gilt, wird vom Kuratorium der berufundfamilie Service GmbH erteilt. Voraussetzung für die Zertifizierung ist das erfolgreiche Durchlaufen des dazugehörigen Auditierungsprozesses, in dem der Status quo der bereits angebotenen familien- und lebensphasenbewussten Maßnahmen ermittelt und das betriebsindividuelle Potenzial systematisch entwickelt wurde.
Unterzeichner der Charta der Vielfalt
Im September 2023 hat das ZfL die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Ihre Umsetzung hat zum Ziel, ein wertschätzendes Arbeitsumfeld für alle Mitarbeitenden zu schaffen – unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung und sozialer Herkunft. Die Initiative des Charta der Vielfalt e.V. wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus, Reem Alabali-Radovan, unterstützt.